Aufgaben eines Au-pairs
- Verantwortungsvolle Mithilfe bei der Betreuung der Kinder und bei allen leichten anfallenden Hausarbeiten (z.B. Einkaufen, Abspülen, Staubsaugen, Bügeln, einfache Gerichte kochen)
- Die Beschäftigungszeit darf 6 Stunden pro Tag nicht überschreiten und umfasst wöchentlich 30 Stunden. Um dem Au-pair den Besuch eines Sprachkurses zu ermöglichen, sollte die Arbeitszeit in den Vor- oder Nachmittag gelegt werden
- 2-3 Mal wöchentlich kann das Au-pair innerhalb dieser 30 Stunden auch das Babysitting übernehmen
Leistungen der Gastfamilie
- Freie Unterkunft (in einem eigenen Zimmer) und Verpflegung
- Taschengeld in Höhe von derzeit 280 € monatlich
- Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung
- Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Möglichkeit zum Besuch einer Sprachschule sowie Beteiligung am Sprachkurs mit 70 € monatlich
- Wöchentlich eineinhalb zusammenhängende freie Tage
- Urlaub (wird mit zwei Tagen pro Monat berechnet)
Kosten für die Gastfamilie
Einmalige Kosten
Verwaltungskostenpauschale 150 Euro: Mit dem Einreichen der Vertragsunterlagn an die deutsche Botschaft stellen wir für die Vermittlung, Erstberatung und Registrierung der Gastfamilie eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung. Bei anschließender Vermittlung erfolgt eine Anrechnung des Betrages auf die Vermittlungsgebühr. Die Vermittlungsgebühr von insgesamt 400 Euro wird nur fällig, wenn die Vermittlung abgeschlossen und das Au-pair eingereist ist, unsere Arbeit also erfolgreich war!
Monatliche Kosten
- Taschengeld von 280 Euro
- Verpflegungskosten für das Au-Pair
- Versicherung für das Au-Pair (ca. 40 Euro)
- Monatskarte für Nahverkehrsmittel
- Beteiligung mit 70 Euro am Sprachkurs des Au-Pairs (wird von der Bundesagentur für Arbeit gesetzlich vorgeschrieben und bei der Beantragung der Arbeitsgenehmigung abgefragt)